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   VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21   

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https://dejure.org/2021,32884
VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21 (https://dejure.org/2021,32884)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2021 - 11 B 42/21 (https://dejure.org/2021,32884)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 11 B 42/21 (https://dejure.org/2021,32884)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden z. B. weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 19).

    In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden z. B. weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13

    Zumutbarkeit Visumverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Auch eine nur kurzfristige Trennung von der Familie kann unzumutbar sein, wenn kleine Kinder von der Ausreise betroffen sind, da sie den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen können und diese rasch als endgültigen Verlust erfahren (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 3 B 968/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20

    Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Tritt jedoch keine Fiktionswirkung ein, so besteht grundsätzlich kein verfahrensabhängiges Bleiberecht, d. h. der Betroffene hat das Verfahren auf Erteilung des Aufenthaltstitels von seinem Heimatland aus zu betreiben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2018 - 4 MB 94/18 -, juris Rn. 2 und Beschluss vom 02. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Deshalb kann § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf sein, wenn eine Fiktionswirkung besteht (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; VG Schleswig, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Auch eine eventuelle anzuordnende aufschiebende Wirkung würde eine eventuelle Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG nicht (wieder) aufleben lassen, denn die behördliche Ablehnung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2021 - 11 B 42/21
    Deshalb kann § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf sein, wenn eine Fiktionswirkung besteht (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; VG Schleswig, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 18 B 492/05

    Aufenthalttitel Antrag Fiktionswirkung Bleiberecht Duldung

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 4 MB 94/18

    Voraussetzungen und Reichweite des verfahrensabhängigen Bleiberechts

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